Trennung nach Dossier
Jedes Dossier ist ein geschlossener Raum. Ein Aktenstück aus dem einen ist aus dem anderen nie sichtbar, und die Rechte folgen der tatsächlichen Organisation der Kanzlei.
Fragen an ein ganzes Dossier, Zusammenfassungen von Aktenstücken, ein erster Entwurf, Wechsel zwischen den Landessprachen. Auf einem in der Schweiz betriebenen Modell, mit einer Spur von allem, was eingereicht wurde.
Stand : In Vorbereitung. Entsteht nach dem Schwärzen, auf derselben Infrastruktur wie der souveräne Arbeitsplatz. Datenblatt aktualisiert am 11. September 2026.
Ein Modell mit offenen Gewichten auf einer nach Schweizer Recht betriebenen Infrastruktur lässt die Dokumente im Land und hat keinen ausländischen Hersteller dahinter. Seit Juli 2026 macht das Schweizer Modell Apertus 1.5 diese Anordnung realistisch: multimodal, 262 144 Zeichen Kontext, veröffentlicht von der EPFL, der ETH Zürich und dem nationalen Rechenzentrum.
Im öffentlichen Sektor gibt es den Präzedenzfall bereits. Der Kanton Tessin betreibt diese Anordnung intern, um sensible Regierungsdokumente zu übersetzen, ohne sie Dritten zu übergeben.
Das Modell ist aber nicht das Produkt. Es ist öffentlich, alle werden es haben. Was einer Kanzlei fehlt, ist der Beleg, den sie ihrer Aufsicht, ihrer Versicherung oder einer Klientschaft vorlegen kann: wer hat was eingereicht, wann, an welches Modell, auf welcher Infrastruktur.
Eine Kanzlei kauft keine Schreibfähigkeit, die hat sie. Sie kauft das Recht, sie zu nutzen, ohne ihre Dossiers preiszugeben, und den Beleg, dass sie es nicht getan hat.
Jedes Dossier ist ein geschlossener Raum. Ein Aktenstück aus dem einen ist aus dem anderen nie sichtbar, und die Rechte folgen der tatsächlichen Organisation der Kanzlei.
Jede Anfrage hinterlässt eine Spur mit Zeitstempel: Person, Dossier, Anhänge, Modell, Infrastruktur. Dieser Auszug ist der Nachweis, nicht unser Wort.
Der Austausch wird zu dem Zeitpunkt gelöscht, den die Kanzlei wählt, nicht zu unserem. Gar nichts aufzubewahren ist eine gültige Wahl und wird angeboten.
Nichts, was über die Plattform läuft, trainiert ein Modell, weder unseres noch das eines Dritten. Das ist eine Eigenschaft des Betriebs, keine Zusage der Verkaufsabteilung.
Fragen an ein vollständiges Dossier, Zusammenfassung eines Konvoluts, Vergleich zweier Vertragsfassungen, ein erster Entwurf.
Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch, auf juristischen und buchhalterischen Texten, in denen der Wortschatz von Stück zu Stück stabil bleiben muss.
Plattformen
Ein Sprachmodell irrt, auch beim Zitieren, und es tut das mit grosser Sicherheit im Ton. Wer eine Eingabe ungelesen einreicht, haftet dafür selbst.
Wir sagen das lieber hier, als es gemeinsam zu entdecken.
Auf einer Infrastruktur in der Schweiz, betrieben von einem Unternehmen nach Schweizer Recht. Name des Betreibers und Standort des Rechenzentrums stehen im Vertrag, nicht nur auf einer Übersichtsseite.
Es liefert, was der Berufsstand verlangt: die Spur dessen, was eingereicht wurde, wann, durch wen, an welches System. Es ersetzt Ihre interne Weisung nicht, es gibt ihr Tatsachen zur Stütze.
Nicht aus demselben Grund. Auf Schweizer Infrastruktur ist das Schwärzen keine Pflicht mehr, sondern eine Frage der Verhältnismässigkeit: eingereicht wird nur, was nötig ist. Die beiden Werkzeuge ergänzen sich.
Die ersten Zugänge gehen an Organisationen, die bereit sind, an der Feinarbeit mitzuwirken. Sagen Sie uns, welches Sie betrifft und was Sie heute stattdessen tun.
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