Versiegelte Ablage
Ein abgelegter Beleg lässt sich vor seiner Frist nicht mehr ändern und nicht mehr löschen, auch nicht durch eine Systemverwaltung.
Eine Ablage, in die ein Beleg eingeht, seinen Fingerabdruck und seinen Zeitstempel erhält, sich nicht mehr bewegt und sich nach Ablauf der gesetzlichen Frist selbst löscht.
Stand : In Vorbereitung. Wird zusammen mit dem Bearbeitungsverzeichnis verkauft, nicht allein. Datenblatt aktualisiert am 11. September 2026.
Das Schweizer Rechnungslegungsrecht verlangt, Geschäftsbücher, Buchungsbelege und den Geschäftsbericht zehn Jahre aufzubewahren. Die Geschäftsbücherverordnung ergänzt eine weniger bekannte Bedingung: Ist der Träger veränderbar, muss die Unverändertheit durch ein technisches Verfahren gewährleistet sein, etwa durch einen Zeitstempel.
Ein Ordner auf einem geteilten Laufwerk erfüllt keine der beiden Bedingungen. Er lässt sich spurlos ändern und beweist nichts an dem Tag, an dem er etwas beweisen soll.
Module, die das korrekt erledigen, gibt es, aber innerhalb einer Gesamtlösung, was bedeutet, die Gesamtlösung gleich mitzunehmen.
Unveränderlichkeit ist keine Einstellung, die eine Administratorin aufheben kann. Sie ist eine Eigenschaft des Depots, und das Protokoll zeigt, dass sie nicht aufgehoben wurde.
Ein abgelegter Beleg lässt sich vor seiner Frist nicht mehr ändern und nicht mehr löschen, auch nicht durch eine Systemverwaltung.
Jeder Eingang erhält beides. Dieses Paar erlaubt es, Jahre später zu zeigen, dass der Beleg jener ist, der abgelegt wurde.
Wer abgelegt, wer eingesehen hat, wann, und was ohne Erfolg versucht wurde. Das Protokoll ist selbst manipulationssicher.
Eine versiegelte Ausgabe mit den Integritätsnachweisen, in einem Format, das die Revisionsstelle ohne unsere Software öffnet.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird der Beleg gelöscht. Länger aufzubewahren ist nicht vorsichtiger, es ist ein anderer Verstoss.
Bereits vorhandene Archive kommen als Stapel herein, mit erhaltenem Ursprungsdatum und getrennt erfasstem Ablagedatum.
Plattformen
Eine revisionssichere Ablage zeigt, dass ein Beleg sich nicht verändert hat. Über seinen Inhalt am Tag der Erstellung sagt sie nichts.
Er bewahrt auf, aber er beweist nicht. Bei einer Kontrolle wird nicht gefragt, ob der Beleg noch da ist, sondern ob es derselbe ist. Ohne Fingerabdruck und Zeitstempel beruht die Antwort auf dem Wort jener Stelle, die den Speicher betreibt.
Auf einer Infrastruktur in der Schweiz, mit einer Kopie in einem zweiten Schweizer Rechenzentrum. Der Standort steht im Vertrag.
Dafür gibt es die versiegelte Ausgabe, jederzeit. Sie öffnet sich ohne unsere Software, sonst hinge das Archiv von unserem Fortbestand ab, was bei einer Zehnjahrespflicht eine schlechte Idee wäre.
Die ersten Zugänge gehen an Organisationen, die bereit sind, an der Feinarbeit mitzuwirken. Sagen Sie uns, welches Sie betrifft und was Sie heute stattdessen tun.
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